Die Entscheidung dürfte VW (Volkswagen (VW) vz) vor weiteren Milliardenkosten bewahren, insbesondere da sie auch Ansprüchen anderer Bundesstaaten einen Riegel vorschieben könnte, die über bereits erzielte "Dieselgate"-Vergleiche hinausgehen. Richter Breyer erklärte, Verletzungen des Luftreinhaltegesetzes "Clean Air Act", seien in dem Fall Angelegenheit des US-Umweltamts EPA und nicht der Staaten.

Eine Klage der Bundesbehörde hatte VW bereits mit einem milliardenschweren Kompromiss beilegen können. Insgesamt hat der Konzern für Vergleiche in Nordamerika bereits 22,6 Milliarden Euro an Rechtskosten verbucht. Ein Teil der Summe fließt ohnehin an US-Bundesstaaten, in denen VW-Dieselwagen mit Manipulations-Software zur Abgaskontrolle verkauft wurden. Dennoch klagten neben Wyoming noch neun weitere Staaten auf zusätzliche Strafen.

VW hatte im September 2015 nach Vorwürfen der EPA eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. In den USA sind fast 600 000 Dieselwagen vom Skandal betroffen, weltweit rund elf Millionen./hbr/DP/he